Am Institut für kulturelle Innovationsforschung können Interessenten zum "Dr. phil." promovieren.
Zentrale Voraussetzung für die IkI-Promotion ist der herausragende Abschluss eines zur Promotion berechtigenden Studiums (Diplom, Magister, Master oder damit vergleichbare Abschlüsse). Ein
Bachelor-Abschluss genügt nicht. Handelt es sich um einen Masterabschluss an einer Musikhochschule, muss ein musikwissenschaftliches Ergänzungsstudium absolviert werden.
Der Studienabschluss selbst ist eine zwingende Voraussetzung für das Auswahlverfahren. Hingegen kann das erforderliche Prädikatsexamen gegebenenfalls durch eine andere herausragende Leistung
(z.B. umfassend einschlägige Berufserfahrung oder herausragendes Forschungsvorhaben) ausgeglichen werden. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.
Den Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte bei:
Einbindung in das Institut für kulturelle Innovationsforschung
Von IKI-Doktoranden erwarten wir, dass sie sich in die Institutsarbeit einbringen. Dies kann erfolgen durch Übernahme von Lehrtätigkeiten, Betreuung von Projekten, Koordination eines
Institutsbereichs, o.ä. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass das Promotionsvorhaben davon profitiert und nicht darunter leidet.